Sie möchten Ihre Jahresverbrauchsabrechnung verstehen?
- Was ist der Unterschied zwischen Arbeitspreis und Grundpreis?
- Wie setzt sich mein Energiepreis zusammen?
- Wie wird mein Abschlag bei Strom und Gas berechnet?
Wir erklären Ihnen genau, welche Punkte Ihrer Jahresrechnung wirklich wichtig sind – mit unserer Musterrechnung zum Download. Alle wichtigen Fachbegriffe einfach erklärt.
Sie möchten Ihre Rechnung detailliert verstehen? Lesen Sie doch bitte unsere News-Beiträge zum Thema Jahresverbrauchsabrechnung.
Die wichtigsten Begriffe auf Ihrer Strom- oder Gasrechnung auf einen Blick:
1. Verbrauchsstellennummer
Bei Fragen zu Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung ist die Verbrauchsstellennummer wichtig zu Ihrer Identifikation. Deswegen geben Sie bitte immer die Verbrauchsstellennummer an.
2. Verbrauch
Ihr Verbrauch bezeichnet den aktuellen Verbrauch innerhalb des angegebenen Abrechnungszeitraumes. Der Verbrauch wird in Kilowattstunden angegeben.
3. Gesamtbetrag
Der Gesamtbetrag auf Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung ist der Rechnungsbetrag in Brutto für die Energielieferung, inkl. aller Preisbestandteile. Preisbestandteile bei einer Jahresrechnung für Strom oder Gas sind Arbeitspreis, Grundpreis
4. Geleistete Zahlungen
Geleistete Zahlungen ist die Summe der geleisteten und verbuchten Zahlungen für den angegebenen Abrechnungszeitraum. Die geleisteten Zahlungen werden vom Gesamtbetrag abgezogen.
5. Guthaben
Ein Guthaben entsteht, wenn die geleisteten Zahlungen höher waren, als der Gesamtbetrag, der in Rechnung gestellt wird.
6. Nachzahlung:
Eine Nachzahlung entsteht, wenn die geleisteten Zahlungen niedriger waren, als der Gesamtbetrag, der in Rechnung gestellt wird.
7. Vorjahresverbrauch
Vorjahresverbrauch ist der Verbrauch aus dem letzten Jahr, angegeben in Kilowattstunden. Bei fehlenden Werten kann dieser auch geschätzt werden.
8. Tage
Die Tageentsprechen den abgerechneten Tagen. Diese sind abhängig vom Ablesedatum und Ablesezeitraum.
9. SEPA-Lastschriftmandat
Sie haben eine Einzugsermächtigung oder ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt? Dann wird der ausgewiesene Rechnungsbetrag zu den genannten Fälligkeitsterminen von Ihrem Konto abgebucht.
10. Abschlagsbetrag
Der Abschlagsbetrag wird anhand einer Prognose errechnet. Diese Prognose orientiert sich an Ihrem Verbrauch aus dem Vorjahr. Das bedeutet, wir teilen den voraussichtlichen Rechnungsbetrag für das Folgejahr durch 12 Abschläge.
Der Abschlagsbetrag wird in der Regel am letzten Werktag des Monats, für den vorangegangenen Monat fällig. Bei Einzugsermächtigungen buchen wir zum Fälligkeitsdatum ab. Wenn Sie selbst überweisen, ist das Datum des Zahlungseinganges bei der SWSZ maßgeblich.
11. Umsatzsteuernachweis
In der Tabelle Umsatzsteuernachweis wird Ihnen die Umsatz, bzw. Mehrwertsteuer für Ihren Rechnungsbetrag und die geleisteten Abschläge ausgewiesen.
12. Self-Service
Beim Self-Service ohne QR-Code bearbeiten Sie Ihre Daten direkt online im Kundenportal.
13. Zählernummer
Die Zählernummer identifiziert Ihren Zähler. Diese Nummer befindet sich auf Ihrem Zähler vor Ort. Bei einem Zählerwechsel kann sich diese Nummer ändern.
14. Messlokation/Zählpunktbezeichnung
Mit Messlokation/Zählpunktbezeichnung wird eine Lieferstelle eindeutig gekennzeichnet. Jede Nummer gibt es nur einmal im europäischen Energienetz. An ihr werden die relevanten Messdaten erfasst.
Über die Zählpunktbezeichnung wird eine Lieferstelle eindeutig gekennzeichnet. Über diese kann der Netzbetreiber den Standort der Lieferstelle genau identifizieren, da die Zählpunktnummer ortsgebunden ist.
15. Code-Nr./GLN
Die Code-Nr./GLN ist eine eindeutige Identifikationsnummer Ihres Netzbetreibers oder Ihres Stromanbieters. Sie dient dem automatisierten Datenaustausch zwischen den beteiligten Energie-unternehmen.
16. Marktlokation
Die Marktlokation ist eine elfstellige Nummer, die Ihren Strom- oder Gasanschluss bundesweit eindeutig kennzeichnet. Sie ist an den genauen Ort des Verbrauchs (Wohnung oder Haus) gebunden.
17. Arbeitspreis
Der Arbeitspreis je Kilowattstunde wird mit dem jeweiligen Energieverbrauch multipliziert. Die Höhe des Arbeitspreises ist vom jeweiligen Energieliefervertrag des Kunden abhängig.
18. Grundpreis
Der Grundpreis ist ein fester Bestandteil, der im jeweiligen Energieliefervertrag vereinbart wurde. Der Grundpreis ist verbrauchsunabhängig.
19. Zählerstand "von Stand bis"
Bei “von Stand bis” sind die alten und die neuen Zählerstände des jeweiligen Abrechnungszeitraums aufgeführt.
20. Differenz
Die Differenz gibt die verbrauchte Energiemenge an. Dabei wird der alte Zählerstand vom neuen Zählerstand abgezogen.
21. Ausführliche Tabelle Abrechnungsbeträge
Warum stehen in dieser Tabelle so viele Zeilen? Für jeden Zeitraum der hier angegeben ist, wird genau ausgerechnet, wie hoch der Abrechnungsbetrag ist. So können Sie Ihre Rechnung genau nachvollziehen.
22. Netzentgelte
Die sogenannten Netzentgelte sind Gebühren für die Nutzung, den Betrieb, die Instandhaltung und den Ausbau der Strom- und Gasnetze. Diese werden uns von Ihrem Netzbetreiber in Rechnung gestellt. In Ihrem Arbeits- und Grundpreis sind diese Kosten bereits enthalten.
23. Messtellenbetrieb
Der Messstellenbetrieb ist die gesamte Organisation rund um den Einbau, den Betrieb, die Wartung und das Ablesen von Strom- oder Gaszählern. Diese werden von Ihrem Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt und sind ebenfalls in Ihrem Preis enthalten. In der Regel ist der Netzbetreiber auch der Messstellenbetreiber. Sie können Ihren Messstellenbetreiber - im Gegensatz zum Netzbetreiber - jedoch auch frei wählen.
24. Kündigungstermine/Vertragsinformationen
In der Tabelle Kündigungstermine/Vertragsinformationen finden Sie die Laufzeit Ihres Vertrages, die Kündigungsfristen sowie die Dauer Ihrer Vertragsverlängerung, wenn der Vertrag vor Ablauf der Frist nicht gekündigt wurde.
Es gibt Begriffe, die wir nicht erklärt haben? Oder Sie haben Fragen zu Ihrer persönlichen Rechnung?
Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter!