Strom ab dem ersten Tag.

Zuverlässig versorgt in Suhl & Zella-Mehlis.

Mit der Grund- und Ersatzversorgung Strom für Suhl und Zella-Mehlis erfüllen wir damit die gesetzlichen Vorschriften des § 36/§ 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Haushaltskunden zu allgemeinen Bedingungen und allgemeinen Preisen zu versorgen.  

Alle Details zu den Preisen finden Sie in den Preisblättern.

Ihre Vorteile der Grund- und Ersatzversorgung Strom:

  • ab dem Einzugstag versorgt
  • Versorgungsgebiet: Suhl & Zella-Mehlis
  • Kündigungsfrist Grundversorgung: 2 Wochen 
  • Kundigungsfrist Ersatzversorgung: täglich
  • persönlicher Vor-Ort-Service

Sie möchten von der Grund- oder Ersatzversorgung in einen unserer günstigeren Rennsteig Strom Tarife wechseln?

Berechnen Sie in nur wenigen Minuten Ihren persönlichen Strompreis oder lassen Sie sich von unserem Kundenservice veraten.

So wechseln Sie aus der Grundversorgung in einen günstigeren Rennsteig-Tarif:

  • Tarif im Tarifrechner auswählen.
  • Wechsel direkt online erledigen oder unseren Kundenservice kontaktieren.
  • Sie sind in jedem Fall durchgehend mit Strom versorgt.

Unsere Rennsteig-Stromtarife im Überblick:

Wann gelten Grund- und Ersatzversorgung?

Was ist Grundversorgung?

  • Die Grundversorgung ist die Stromversorgung zu allgemeinen Preisen und Bedingungen.
  • Sie greift automatisch, wenn Sie Strom beziehen, ohne einen eigenen Liefervertrag abgeschlossen zu haben. Beispielsweise nach dem Einzug.
  • Der Vertrag kommt durch Stromentnahme zustanden. Das nennt man "konkludentes Verhalten". 
  • Wir bestätigen Ihnen die Versorgung schriftlich.
  • Kündigungsfrist Grundversorgung: 2 Wochen 

Was ist Ersatzversorgung?

  • Die Ersatzversorgung ist eine automatische Notversorung. SIe greift, wenn beispielsweise Ihr bisheriger Liefervertrag unerwartet endet.
  • Sie müssne nichts tun, der Strom fließt einfach weiter.
  • Wir informieren SIe schriftlich, sobald wir von der Ersatzversorgung wissen.
  • Sie gilt höchstens drei Monate.
  • Kundigungsfrist Ersatzversorgung: täglich

Was ist der Unterschied zwischen Grundversorgung und Ersatzversorgung?

  • Die Grundversorgung ist unbefristet und gilt, wenn Sie Strom ohne eigenen Liefervertrag beziehen.
  • Die Ersatzversorgung ist eine Notversorgung für höchstens drei Monate, wenn Ihre bsiherige Belieferung von Strom unerwartet endet. 

Sie wünschen mehr Informationen zur Grund- oder Ersatzversorgung?

Lesen Sie hier weiter: Veröffentlichungspflichten Grund- und Ersatzversorgung

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Noch Fragen?

Unser Kundenservice hilft Ihnen gern weiter:

Telefon 03681 495-500

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